Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf männlich-weibliche Doppelformen verzichtet; die weibliche Form ist jeweils mitgemeint. Als ′′Mieter′′ gelten auch jene Personen, die mit dem Gast anreisen bzw. in derselben Buchung erfasst sind (zB Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, etc.).
AGB
ALLGEMEINE VERMIETUNGSBEDINGUNGEN
FERIENWOHNUNGEN MAS NOUVEL
1.Gültigkeit der AGB
Die AGB sind Bestandteil der Buchung zwischen dem Gast, nachstehend ′′Mieter′′ genannt, und dem privat geführten Mas Nouvel, im Folgenden ′′Vermieter′′ genannt. Jeder Mieter anerkennt mit der Buchung die AGB als verbindlich.
Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern wie zB Druck- und Rechenfehler bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
2.Buchung
Zwischen Mieter und Vermieter wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Vermieter ein Beherbergungsvertrag, nachstehend
Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail. Der Mieter hat diese auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und dem Vermieter allfällige Unstimmigkeiten innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Buchungsbestätigung als angenommen und rechtlich verbindlich.
3.Preisfestlegung und -änderungen
Der Mieter akzeptiert mit seiner Buchung den für die gebuchte Leistung jeweils aktuell geltenden, durch den Vermieter in der Buchungsbestätigung bestätigten Preis.
Detaillierte Angaben über Nebenkosten, die im Preis nicht eingeschlossen sind, werden im Buchungsprozess kommuniziert und mit dem Buchungsabschluss akzeptiert.
Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss können in Ausnahmefällen vorkommen und gehen zulasten des Mieters, etwa neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (zB Kurtaxe, Mehrwertsteuer, etc).
4.Zahlungskonditionen
Eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises gemäss schriftlicher Buchungsbestätigung ist bei der definitiven Buchung zu bezahlen; der Restbetrag von 70% bis spätestens zwei Monate vor Anreise bzw. Mietantritt.
Beide Beträge sind auf das in der Buchungsbestätigung aufgeführte Bankkonto in Euro zu überweisen. Nebenkosten, wie zB Kosten für Endreinigung, Bett- und Frottéewäsche, werden vor Ort abgerechnet und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Mieter ohne Mahnung in Verzug. Er hat dem Vermieter den gemäss Buchungsbestätigung fälligen Betrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen zu überweisen. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, kann die Buchung durch den Vermieter annulliert und der Aufenthalt durch den Mieter nicht angetreten werden.
5.Besondere Bedingungen / Hinweise
Hunde sind nur nach vorgängiger Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Die entsprechende Gebühr wird separat erhoben und ist bei Abreise vor Ort in bar zu bezahlen.
Hunde sind im ganzen Gästebereich des Mas Nouvel an der Leine zu führen und dürfen sich nicht im und um das Schwimmbad aufhalten.
Nichtraucherwohnungen In allen unseren Freienwohnungen ist das Rauchen untersagt.
Personenanzahl Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als bei der Reservation und in der Buchungsbestätigung angegeben sind. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nach zu verrechnen.
Check-In ab 16.00 Uhr oder nach vorgängiger Absprache mit dem Vermieter. Der Mieter teilt dem Vermieter am Vortag vor Eintreffen die ungefähre Ankunftszeit mit.
Check-Out bis 09.00 Uhr am Tag der Abreise (die Wohnung muss für die Nachmieter gereinigt werden, weshalb die Abreise nicht später erfolgen kann).
Abreise Das Mietobjekt ist dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Schlüssel bitte in der Türe stecken lassen.
Verpflegung Das Mas Nouvel verfügt über kein Restaurant und auch keinen Essens- und/oder Getränkeservice. Der Mieter ist für seine Verpflegung selbst besorgt.
6. Rücktritt
Bei Stornierungen wird die Anzahlung von 30% in jedem Fall einbehalten. Vom Restbetrag werden für die gebuchten Tage, soweit sie für diese Zeit nicht wieder vermietet werden können, zusätzlich 80% einbehalten bzw. eingefordert.
Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten.
Falls der Mieter während des Aufenthalts erkrankt oder krank anreist, hat der Vermieter das Recht, einen Arzt beizuziehen und falls eine Gefährdung der Gesundheit der anderen Mieter und/oder der übrigen anwesenden Personen besteht, den Mieter aus- bzw. abzuweisen. Auch in diesem Fall steht dem Mieter kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietzinsminderung oder Schadenersatz zu. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
Tritt der Vermieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik, staatlich angeordnetes Einreiseverbot oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden dem Mieter alle eingezahlten Beträge zeitnah zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Beendet der Vermieter den Mietvertrag nach Mietbeginn, so wird dem Mieter nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet. Der zuviel einbezahlte Restbetrag wird dem Mieter per Banküberweisung zurückerstattet.
7. Mitwirkungspflichten des Mieters
Neben der Bezahlung des Mietpreises und den Nebenkosten treffen den Mieter insbesondere folgende Mitwirkungspflichten:
7.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und das Inventar sorgsam zu behandeln.
7.2 Der Mieter anerkennt die Hausordnung.
7.3 Sollten bei der Wohnungsübernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass die Wohnung in tadellosem Zustand übergeben wurde.
7.4 Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden. Allfällige Schäden sind so rasch als möglich, spätestens jedoch bei Wohnungsrückgabe, zu melden. Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können vom Vermieter gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden.
7.5 Die in der Buchungsbestätigung deklarierten Endreinigungskosten gelten für die normale Schlussreinigung, d.h., der Mieter hat die Wohnung bei Abreise besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen, der Geschirrspüler auszuräumen, Kühlschrank, Backofen und Schränke zu leeren, die Abfälle inkl. leere Flaschen sind an den durch die Gemeinde bezeichneten Orten zu entsorgen und die bei Ankunft vorhandenen Esswaren/Haushaltartikel zu ersetzen. In Fällen besonderer Verunreinigung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer erhöhten Reinigungsgebühr.
Verletzt der Mieter seine Mitwirkungspflichten, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ersatzansprüche des Mieters aufgrund von Mängeln entfallen.
8. Haftung des Vermieters/Mieters
8.1 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, sofern keine Versicherung für den Schaden aufkommt.
Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Mietvertrag auf die Höhe des Mietpreises gemäss Buchungsbestätigung beschränkt.
Der Vermieter haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Mietvertrages zurückzuführen ist auf Leistungen, die im Zusammenhang stehen mit technischen Anlagen und Verfügbarkeiten wie zB WLAN, Internet, TV und/oder Abweichungen in der Ausschreibung (Webseite, etc.) bzw. Deklaration der Ausstattung.
8.2 Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden, die während der Mietzeit entstehen, dem Vermieter unverzüglich zu melden. Er haftet für die von ihm angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde.
9. Benützung Schwimmbad
Die Benützung des Schwimmbades erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter hat auf die anderen Badegäste jederzeit Rücksicht zu nehmen. Die Benützung des Schwimmbades durch Nichtschwimmer ist verboten. Der Mieter ist für seine Kinder verantwortlich, jegliche Haftung durch den Vermieter, insbesondere auch Verletzungen aller Art, wird ausdrücklich abgelehnt.
Weitere Verhaltensregeln vor Ort bleiben vorbehalten und müssen zwingend befolgt werden.
10. Datenschutz
Der Vermieter erklärt, die Bestimmungen der schweizerischen und europäischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Weitere Angaben finden sich unter ′′Datenschutz′′.
11 Diverses
11.1 Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Version massgebend.
11.2 Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollte eine oder mehrere der vorgesehenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Anpassungen AGB
Der Vermieter ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit einseitig abzuändern. Der aktuelle Stand der AGB ist jederzeit elektronisch ersichtlich.
12 Gerichtsstand
Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.